Auszahlung im Todesfall

Im Todesfall erhält Ihre Familie eine Hinterbliebenenleistung. Diese Leistung kann an Ihren Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und an Kinder ausgezahlt werden.

Wie funktioniert's?
Sterben Sie als Rentner, wird die Leistung auf Basis Ihrer Rente zum Todeszeitpunkt berechnet. Sollten Sie sterben, bevor Sie in den Ruhestand gegangen sind, wird berechnet, wie hoch Ihr Rentenanspruch im Alter 65 wäre, wenn die Beiträge bis zu diesem Zeitpunkt ununterbrochen gezahlt würden. Die Rente wird also auf das Alter 65 hochgerechnet - ein zusätzlicher Schutz!

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