Individuelle Zusage - das planbare Extra

In der Individuellen Zusage investieren Sie direkt in das gesicherte Unilever-Sondervermögen. Schon bei der Einzahlung erhalten Sie von Unilever eine Zusage über die Höhe Ihrer Rente. Deshalb ist die Individuelle Zusage besonders planbar.

Individuelle Zusage – kurz und knapp

Leistungsumfang

Alter, Invalidität, Tod

Mögliche Beiträge

zukünftige Brutto-Zahlungen aus

  •   laufendem Entgelt
  •   Sonderzahlungen
  •   Überstunden
  •   (Teil-)Abfindungen
  •   Variable Pay

Sozialversicherung

teilweise sozialversicherungsfreie Einbringung,   Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung bei der Auszahlung

Versteuerung

Steuerfreie Beiträge, volle Versteuerung der Leistung bei Auszahlung

Für wen?

Für alle, die größere Beiträge für die   Altersversorgung nutzen möchten


 
So funktioniert's

Die Individuelle Zusage ist ein Rentensparplan, bei dem Sie Teile Ihres Entgelts direkt in dem gesicherten Unilever-Sondervermögen anlegen. Diese Entgeltbestandteile können Sie zum Beispiel einbringen: 

  • Sonderzahlungen
  • Überstunden
  • Abfindungen und Teil-Abfindungen
  • Variable Pay

Einzahlungen werden nach dem aktuellen Berolinatarif für Einmalzahlungen in einen Rentenanspruch umgerechnet. Dieser Rentenanspruch wird Ihnen von Unilever fest zugesagt - Sie wissen also schon bei der Einzahlung, wie hoch die Rentenauszahlung im Ruhestand sein wird.

Wenn Sie eine Einzahlung einbringen möchten, sollten Sie mindestens 500 EUR investieren. Für Zahlungen, die nicht im Zusammenhang mit Abfindungen stehen, gilt eine Obergrenze von 10.000 EUR im Jahr (bzw. 100.000 EUR für das gesamte Unilever-Arbeitsleben). Wenn Sie eine Abfindung einbringen möchten, können mit der Zustimmung Ihres zuständigen HR Business Partners bis zu 100.000 EUR auf einmal investiert werden.

Wie bei der Unilever Zusatz Rente fließen die Einzahlungen aus Ihrem Bruttoeinkommen. Ihre Steuern und Sozialabgaben werden erst nach Abzug Ihrer Einzahlung - also auf Grundlage des restlichen Einkommens - berechnet. Ihr steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen ist daher niedriger. Und damit sinken auch Ihre Steuern und Sozialabgaben.

Ausgezahlt wird der investierte Entgeltanteil erst im sogenannten Versorgungsfall: bei Rentenbeginn, Invalidität oder im Todesfall. Erst dann fallen auch Steuern und Sozialabgaben an - diese sind aber in der Regel deutlich niedriger als während Ihres aktiven Arbeitslebens.

Gefördert: Das besondere Extra bei der Individuellen Zusage
Sinkt durch Ihren Beitrag Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen, spart auch Unilever die Sozialbeiträge. Diesen Vorteil gibt Unilever an Sie weiter: Ihre Beiträge werden dann mit einem Zuschuss gefördert

Wenn Sie in die Individuelle Zusage investieren möchten, müssen Sie ein Formular ausfüllen und an Ihren HR Business Partner weiterleiten.

Das Formular finden Sie hier.

Wichtig ist: Die Umwandlung kann nur für zukünftige Entgeltbestandteile abgeschlossen werden, wenn der Auszahlungsmonat noch nicht begonnen hat

Voraussetzung
Für die Teilnahme an der Individuellen Zusage ist die Zustimmung Ihres HR Business Partners  erforderlich.

Auszahlung

Im Ruhestand
Grundsätzlich wird Ihr Guthaben als monatliche Rente ausgezahlt, wenn Ihr Arbeitsverhältnis mit Vollendung Ihres 65. Lebensjahres endet. Die Höhe Ihrer Altersversorgung entspricht dem Gegenwert der Summen aller zugesagten Rentenansprüche.

Sie können sich die Leistung(en) aber auch schon ab Alter 62 auszahlen lassen, wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen. Wenn Sie bereits vor dem 01.01.2012  Ansprüche aus der IZG erworben haben, ist dies ab Alter 60 möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre monatlichen Renten dann aber gekürzt werden. Je nachdem, wann Sie in den vorzeitigen Ruhestand gehen, kann dies ein beachtlicher Betrag sein.

Wenn Sie über 65 noch bei Unilever arbeiten, ruht Ihr Anspruch auf die Versorgung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie in den Ruhestand gehen. Ihre Altersversorgung erhöht sich durch die längere Arbeitszeit nicht. Die Auszahlung als Altersleistung beantragen Sie schriftlich direkt im Pensionsreferat.

Zusätzlicher Schutz

Invalidität
Wenn Sie vor Eintritt in den Ruhestand eine gesetzliche Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung beziehen, erhalten Sie eine Invalidenleistung.

Wenn Sie wieder eine Tätigkeit aufnehmen, bevor Sie eine Altersrente erhalten, endet die Zahlung der Invalidenrente. Sollten Sie bis zum Beginn der gesetzlichen Altersrente erwerbsunfähig sein, erhalten Sie statt der Altersrente eine lebenslange Invalidenversorgung.

Falls Sie erwerbsunfähig werden, bevor die Wartefrist von 5 Jahren erfüllt ist, können Sie sich die Geldsumme entweder unverzinst zurückzahlen lassen oder Sie behalten Ihren Anspruch auf eine spätere Auszahlung als Altersleistung bei.

Voraussetzung für die Auszahlung bei Invalidität ist eine Wartezeit von 5 Jahren nach der Einzahlung. 

Todesfall
Die Hinterbliebenenleistung kann an Ihren Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und an Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium befinden, ausgezahlt werden.

Grundlage für die Berechnung der Hinterbliebenenrente ist der zugesagte Altersversorgungsanspruch bzw. die gezahlte Rente im Todesfall. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erhalten 60 % dieser Berechnungsgrundlage. Kinder erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Waisenrente oder, falls Ihre Kinder darüber hinaus in Ausbildung sind, bis einschließlich 25. Für Halbwaisen beträgt die Auszahlung 20 % der Berechungsgrundlage, Vollwaisen erhalten 50 %

Zusätzlich gibt es einige Sonderregelungen, die Sie bei der Hinterbliebenen-versorgung beachten sollten:

  • Falls alle Hinterbliebenenrenten zusammen die Bemessungsgrundlage übersteigen, werden die Waisenrenten anteilig gekürzt.
  • Ist der hinterbliebene Partner deutlich jünger, wird die Rente gekürzt, da sie über einen verhältnismäßig längeren Zeitraum gezahlt wird. Wie hoch die Kürzung ist, hängt von der genauen Altersdifferenz ab. 
  • Falls der hinterbliebene Partner wieder heiratet, zahlt Unilever eine Abfindung in Höhe der dreifachen jährlichen Ehepartner-/Lebenspartnerrente. Danach wird die Rente für hinterbliebene Partner nicht weiter ausgezahlt.

Falls Sie versterben, bevor die fünfjährige Wartefrist erfüllt ist, wird Ihren Hinterbliebenen die Summe der unverzinsten Beiträge ausgezahlt.

Voraussetzung für die Auszahlung im Todesfall ist eine Wartezeit von 5 Jahren nach der Einzahlung.

Was passiert, wenn Sie Unilever verlassen?
Wenn Sie Unilever verlassen, bevor Sie in Rente gehen, wird Ihr Anspruch, der auf Ihren Einzahlungen beruht, aufrechterhalten - Ihre angesparte Rente bleibt also vollständig erhalten und wird ausgezahlt, wenn ein Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod) eintritt. Sie können dann allerdings keine neuen Beiträge einzahlen.Eine Rückerstattung der Einzahlungen ist nicht möglich. 

Steuern & Sozialabgaben
Die Einzahlungen zur Individuellen Zusage können Sie steuerfrei aus Ihrem Bruttoeinkommen investieren. Erst die Auszahlungen werden regulär zu dem dann für Sie gültigen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Ihr Vorteil: Der Steuersatz im Ruhestand liegt meist unter dem während des Arbeitslebens. Die Steuerbelastung ist deshalb in der Regel insgesamt niedriger.

Neben den Steuern fallen während bei der Auszahlung auch Sozialabgaben an. Auch hier ist die Belastung im Ruhestand in der Regel niedriger als während Ihrer Arbeitszeit, da Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind jedoch in voller Höhe zu entrichten.

Auch noch wichtig…
Das Sondervermögen ist rechtlich unabhängig. Das bedeutet: Auch im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz von Unilever wird das Kapital ausschließlich zur Deckung Ihrer Altersvorsorge verwendet. Darüber hinaus sind Ihre Ansprüche durch den Pensions-Sicherungsverein (PSV) geschützt.

Zusammenfassung

Eine kurze Zusammenfassung zum Ausdrucken finden Sie hier.