Unilever Zusatz Rente - Steuervorteil inklusive

Mit der Unilever Zusatz Rente sind Sie besonders flexibel: Sie sparen ein Kapital an, dass Sie sich auch als Rente auszahlen lassen können. Und profitieren dabei von attraktiven Steuervorteilen.

So funktioniert's

Die Unilever Zusatz Rente ist ein Kapitalsparplan mit Garantiezins, bei dem die Einzahlungen im gesicherten Unilever-Sondervermögen angelegt werden. Anders als in der Berolina und der individuellen Zusage sparen Sie hier ein Vorsorgekapital an, das Sie sich aber auch als Rente auszahlen lassen können - oder als Kombination aus beidem.

Unilever Zusatz Rente – kurz und knapp

Leistungsumfang

Alter, Invalidität, Tod

Mögliche Einbringung

zukünftige Brutto-Zahlungen aus

  •   laufendem Entgelt
  •   Erfolgsprämien
  •   Überstunden
  •   Abfindungen
  •   Variable Pay

Sozialversicherung

teilweise sozialversicherungsfreie Einbringung, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Auszahlung

Versteuerung

Steuerfrei Einbringung, volle   Versteuerung der Leistung bei Auszahlung

Für wen?

Für alle, die bei der Einbringung und   Auszahlung besonders flexibel sein wollen.

 

Der Vorteil des Kapitalsparplans:
Sie bleiben besonders flexibel - und es gelten attraktive Bedingungen:

Der Garantiezins beträgt derzeit für neue Zusagen 1,75% jährlich. Bei bereits vor 2013 begonnenen Zusagen beträgt der Garantiezins 3,5%  pro Jahr. 

Für Einbringungen ab 01.10.2021 gilt unabhängig vom Beginn der Zusage ein einheitlicher Garantiezins von 1,75% .

Ausgezahlt wird der investierte Entgeltanteil erst im sogenannten Versorgungsfall: bei Rentenbeginn, Invalidität oder im Todesfall.

Bitte beachten Sie:
Die Tarife für eine Verrentung werden erst im Versorgungsfall angewendet. Die Höhe einer zukünftigen Rentenleistung kann daher heute noch nicht berechnet werden, da zum Zeitpunkt der Verrentung andere Faktoren gültig sein können.

Nicht nur die Auszahlung ist flexibel - Sie können auch ganz flexibel entscheiden, was Sie einbringen möchten. In die Unilever Zusatz Rente können Sie regelmäßige oder unregelmäßige Beiträge investieren oder auch Einmalzahlungen. Die Einzahlungen können Sie aus folgenden Entgeltbestandteilen einbringen:

  • laufendes Entgelt
  • Erfolgsprämien
  • Überstunden
  • Abfindungen und Teilabfindungen
  • Variable Pay

Sollten Sie sich für eine UZR entscheiden, wird ein Teil Ihrer Bruttobezüge nicht mit Ihrem Entgelt ausgezahlt, sondern direkt von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen und in Ihre betriebliche Altersvorsorge investiert.

Grundsätzlich können die Einzahlungen bis zu 4% der BBG sozialversicherungsfrei in die UZR eingebracht werden. Höhere Beträge unterliegen dann bis zum Erreichen der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungspflicht.

Im Lohnsteuerrecht gilt ohne Einschränkung das Zuflussprinzip, d.h. die Lohnsteuer entsteht erst in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn zufließt. Die Einzahlungen in die UZR sind - bis auf wenige Einschränkungen  - grundsätzlich steuerfrei.

Die oben genannten Grundsätze gelten grundsätzlich für Einbringungen von zukünftigen Entgeltbestandteilen. Für Abfindungen gelten besondere Regelungen. Sollten Sie Fragen zur Einbringung in die UZR haben, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit dem Pensionsreferat auf.  Bei der Auszahlung fallen dann Steuern und Sozialabgaben an - diese sind aber in der Regel deutlich niedriger als während Ihres aktiven Arbeitslebens.

Wenn Sie an der Unilever Zusatz Rente teilnehmen möchten, teilen Sie Unilever mit, was Sie einbringen möchten. Die Einzahlungen werden dann direkt von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen und in das Unilever-Sondervermögen investiert.
Wichtig ist: Die Einzahlung in die UZR  kann nur für zukünftige Entgeltbestandteile abgeschlossen werden, wenn der Auszahlungsmonat noch nicht begonnen hat. Besonderheiten gelten für Überstunden, die bereits geleistet, aber noch nicht ausgezahlt wurden. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Pensionsreferat beraten.

Das Teilnahmeformular finden Sie hier.

Wichtig ist: Die Einzahlung in die UZR kann nur für zukünftige Entgeltbestandteile abgeschlossen werden, wenn der Auszahlungsmonat noch nicht begonnen hat. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte direkt an das Pensionsrefrat zurück.

Gefördert: Das besondere Extra in der Unilever Zusatz Rente

Sinkt durch Ihren Beitrag Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen, spart auch Unilever die Sozialbeiträge bei Einkommen unter der BBG. Diesen Vorteil gibt Unilever an Sie weiter: Ihre Beiträge werden dann mit einem Zuschuss gefördert!

In manchen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen einzelner Standorte können noch weitere Arbeitgeberförderungen vorgesehen sein. Details erfahren Sie bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Regelmäßige Informationen

Sie werden regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Versorgung informiert.   

Voraussetzung

Für die Teilnahme an der Unilever Zusatz Rente gelten keine besonderen Voraussetzungen. Auch eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.

Auszahlung

Im Ruhestand

Grundsätzlich wird Ihr Guthaben ausgezahlt, wenn Ihr Arbeitsverhältnis mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters endet. Wenn Ihre Rentenansprüche - also Beiträge, Verzinsung und Überschüsse - mindestens 10.000 Euro betragen, bietet die Unilever Zusatz Rente Ihnen flexible Optionen:

  • einmalige Kapitalzahlung
  • lebenslange, monatliche Renten
  • temporäre, monatliche Renten

… oder eine Kombinaten aus zwei oder drei Auszahlungsoptionen - ganz wie es am besten zu Ihren Bedürfnissen und Lebensumständen passt!  Wenn Sie sich Ihr Versorgungskapital als Rente auszahlen lassen, wird die genaue Höhe Ihrer Rente erst unmittelbar vor der ersten Auszahlung berechnet.

Sie können sich die Unilever Zusatz Rente auch schon ab Alter 62 auszahlen lassen. Wenn Sie bereits vor dem 01.01.2012 an der Unilever Zusatz Rente teilgenommen haben, ist dies ab Alter 60 möglich.

Wenn Sie sich für lebenslange Renten entschieden haben, sollten Sie beachten, dass Ihre monatlichen Renten dann aber gekürzt werden. Je nachdem, wann Sie in den vorzeitigen Ruhestand gehen, kann dies ein beachtlicher Betrag sein.

Die Auszahlung als Altersleistung beantragen Sie schriftlich direkt im Pensionsreferat.

Zusätzlicher Schutz

Invalidität

Wenn Sie vor Eintritt in den Ruhestand eine gesetzliche Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung beziehen, erhalten Sie Ihr angespartes Kapital als Invalidenleistung. Beträgt das Versorgungskapital mindestens 10.000 Euro können Sie entscheiden, ob Sie sich Ihr Kapital als Einmalzahlung oder als lebenslange monatliche Invalidenrente auszahlen lassen. Wenn Sie nur befristet erwerbsunfähig waren, wird die Invalidenrente nicht weiter gezahlt.

Todesfall

Die Hinterbliebenenleistung kann an Ihren Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und an Kinder, die sich in Berufs- oder Schulausbildung bzw. Studium befinden, ausgezahlt werden.

Haben Sie sich für eine Rentenauszahlung entschieden und sterben Sie nach Beginn des Ruhestands, wird die Hinterbliebenenleistung auf Basis der an Sie ausgezahlten Rente berechnet. Ihr Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhält in der Regel 60 % dieser Rente als lebenslange Hinterbliebenenleistung.

Kinder erhalten eine Waisenrente bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres oder, falls Ihre Kinder darüber hinaus in Ausbildung sind, bis einschließlich 25. Für Halbwaisen beträgt die Auszahlung 20 % der Berechungsgrundlage, Vollwaisen erhalten 50 %. Zusätzlich gibt es einige Sonderregelungen, die Sie bei der Hinterbliebenenversorgung beachten sollten:

  • Falls alle Hinterbliebenenrenten zusammen die Bemessungsgrundlage übersteigen, werden die Waisenrenten anteilig gekürzt.
  • Ist der hinterbliebene Partner deutlich jünger, wird die Rente gekürzt, da diese über einen verhältnismäßig längeren Zeitraum gezahlt wird. Wie hoch die Kürzung ist, hängt von der genauen Altersdifferenz ab. 
  • Falls der hinterbliebene Partner wieder heiratet, zahlt Unilever eine Abfindung in Höhe der dreifachen jährlichen Ehepartner-/Lebenspartnerrente. Danach wird die Rente für hinterbliebene Partner nicht weiter ausgezahlt.

Über Kapital oder temporäre Rentenzahlungen, die Sie bereits als Altersleistung erhalten haben, können Sie frei verfügen - also auch frei vererben. Sie sind nicht an einen bestimmten Hinterbliebenenkreis gebunden. Bitte beachten Sie, dass dies nur für bereits ausgezahlte Leistungen gilt!

Sollten Sie während der Ansparphase sterben - also bevor Sie eine Entscheidung über die Auszahlung aus der Unilever Zusatz Rente getroffen haben - erhalten Ihre Hinterbliebenen das zum Zeitpunkt des Todes angesparte Kapital zu gleichen Teilen als Einmalzahlung.

Sollten Sie sterben, bevor Sie eine Versorgungsleistung bezogen haben und keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen haben, wird an Ihre Erben ein Sterbegeld in Höhe des angesparten Kapitals gezahlt, jedoch maximal 8.000 EUR.

Was passiert, wenn Sie Unilever verlassen?

Wenn Sie Unilever verlassen, bevor Sie in Rente gehen, wird Ihr Anspruch, der auf Ihren eigenen Einzahlungen beruht, aufrechterhalten - Ihr angespartes Kapital bleibt also vollständig erhalten und wird ausgezahlt, wenn ein Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod) eintritt. Sie können dann allerdings keine neuen Beiträge einzahlen. Eine Rückerstattung der Einzahlungen ist nicht möglich.

Steuern & Sozialabgaben

Bei Auszahlung werden die Leistungen aus der UZR regulär zu dem dann für Sie gültigen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Ihr Vorteil: Der Steuersatz im Ruhestand liegt meist unter dem während des Arbeitslebens. Die Steuerbelastung ist deshalb in der Regel insgesamt niedriger.

Neben den Steuern fallen bei der Auszahlung auch Sozialabgaben an. Auch hier ist die Belastung im Ruhestand in der Regel niedriger als während Ihrer Arbeitszeit, da Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind jedoch in voller Höhe zu entrichten.

Insolvenz

Das Sondervermögen ist rechtlich unabhängig. Das bedeutet: Auch im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz von Unilever wird das Kapital ausschließlich zur Deckung Ihrer Altersvorsorge verwendet. Darüber hinaus sind Ihre Ansprüche durch den Pensions-Sicherungsverein (PSV) geschützt.